08.10.2020 - Die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung

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Liebe Bündnispartner*innen,

die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung hat einen traurigen Höhepunkt erreicht: In den vergangenen drei Monaten wurden fünf Rettungsschiffe festgesetzt, darunter auch unser Bündnisschiff.

Nach der Festsetzung der Sea-Watch 4 am 19. September wurden die festgestellten technischen Kleinmängel bereits größtenteils behoben und die Arbeiten in einer Nachkontrolle durch deutsche Inspekteure der Klassifikaktionsgesellschaft DNV.GL abgenommen. Bestehen bleiben vor allem die politisch motivierten Gründe für die Festsetzung.

Der Vorwurf, die Größe der Kläranlage des Schiffs sei nur für die Anzahl der Crewmitglieder ausreichend, nicht aber für zusätzliche gerettete Personen, ist absurd. Die Behörden werfen Sea-Watch vor, mehr ‘Passagiere’ an Bord genommen zu haben, als in den Schiffspapieren angegeben. Nicht nur erfüllen die Sanitäranlagen auf der Sea-Watch 4 alle rechtlichen Anforderungen und wurden vom Flaggenstaat vor dem Einsatz abgenommen. Gerettete als reguläre Passagiere zu zählen, widerspricht auch internationalen Übereinkommen, führt die Pflicht zur Rettung aus Seenot ad absurdum und würde auch den Großteil staatlicher Rettungsschiffe unmittelbar aus dem Verkehr ziehen.
Die Jurist*innen von Sea-Watch in Italien prüfen nun alle rechtlichen Mittel, um gegen die Festsetzung vorzugehen.

Das Blockieren ziviler Rettungsschiffe, begründet mit angeblichen Sicherheitsmängeln, ist staatliche Willkür und verhindert systematisch Rettungsoperationen im zentralen Mittelmeer.

 

 

Zuletzt geändert am: 08.10.2020 um 13:14

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